Erbschaftsteuer: Pflegefreibetrag sichern
STEUERKANZLEI HERING. Die Erbschaftsteuer kann einen beträchtlichen Teil des Erbes aufzehren, insbesondere wenn der Erbe nicht in gerader Linie mit dem Erblasser verwandt ist (Bruder, Schwester, Onkel, Tante). Hier beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro. Allerdings gibt es daneben noch einen Pflegefreibetrag. Dieser beträgt ebenfalls 20.000 Euro, ist allerdings kein Pauschbetrag. Die Kosten für die…
