Über die Weihnachtsfeiertage vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Neben dem eigenen Hausstand dürfen sich vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis wie Geschwister oder Eltern, andere enge Verwandte und Lebenspartner um den Christbaum versammeln. Keine Beschränkung der Anzahl gibt es für Kinder unter 14 Jahren.
Vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 bleiben private Zusammenkünfte auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt. Aus diesen beiden Haushalten dürfen sich maximal fünf Erwachsene und beliebig viele Kinder unter 14 Jahren treffen.