Was geht zu Pfingsten und was nicht?

Von Bundesland zu Bundesland gelten derzeit in Deutschland sehr unterschiedliche Regeln zum Schutz vor Cornona. Was in Hessen zu Pfingsten möglich ist und was nicht, deshalb hier noch einmal in der Übersicht.

 

Kontaktbeschränkungen

Durch Korbach darf man maximal zu zweit bummeln. Mehr Personen sind aber erlaubt, wenn alle Beteiligten aus höchsten zwei Hausständen stammen. Begegnet man dabei anderen Personen, muss zu diesen der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.

Wer mit Gästen feiern will, darf das mit seinen Mitbewohnern und einer weiteren Familie tun oder mit nur einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt – dann also nur zu zweit.

Grillen, Picknick oder Tanzveranstaltungen in der Öffentlichkeit sind grundsätzlich untersagt, ganz gleich wie viele Personen daran teilnehmen würden.

 

Gastronomie und Tourismus

Gastronomische Betriebe dürfte weiterhin Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung anbieten. Auch der Verzehr vor Ort ist möglich, sofern dabei die speziellen Abstands- und Hygieneregeln für gastronomische Betriebe eingehalten werden.

Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ebenfalls öffnen, wenn sie Hygieneregeln und Mindestabstand gewährleisten. Sauna- und Wellnessbereiche in Hotels dürfen nur von Übernachtungsgästen benutzt werden.

 

Sport

In Fitnesscentern und anderen Sporteinrichtungen darf kontaktfrei trainiert werden. Auch hier muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen eingehalten werden können. Sportgeräte, die von mehreren Personen benutzt werden, müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Umkleideräume, Duschen und Waschräume müssen ebenso wie Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben. Das gilt jedoch nicht für Toiletten.

Schwimmbäder, Sauna und ähnliche Einrichtungen bleiben zunächst geschlossen. Ab dem 2. Juni dürfen Schwimmbäder in Hessen zumindest wieder für Schwimmvereine und Schwimmkurse öffnen.

 

Kultur und Freizeit

Theater, Opernhäuser, Kinos und andere Kultureinrichtungen dürfen unter denselben Auflagen öffnen, zu denen auch Konzert-, Museums oder Zoobesuche erlaubt sind.

Bei maximal 100 Teilnehmern pro Veranstaltung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein. Dieser Mindestabstand gilt nicht für die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts.

Wie viele Personen eine Veranstaltung besuchen dürfen, hängt zudem von den jeweiligen Platzverhältnissen ab. Dabei spielt die für den Publikumsverkehr zur Verfügung stehende Grundfläche eine Rolle: pro 5 Quadratmeter eine Person.

Bei all diesen Einrichtungen und Veranstaltungen werden die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhoben, um die Infektionskette im Falle einer Ansteckung nachverfolgen zu können.

Sind Spielplätze geöffnet, gelten auch dort die inzwischen gewohnten Abstandsregeln.