Der verlängerte Lockdown stellt viele Geschäften große Herausforderungen. Auch für die Kunden und Kundinnen der Einkaufsstadt ist alles anders. Doch die Korbacher Geschäfte lassen niemanden im Stich.
Eine Übersicht kontaktloser Einkaufsmöglichkeiten findest du hier.
Der Abhol- und Lieferservice ist laut der Verordnung der Hessischen Landesregierung auch ausdrücklich erlaubt:
Das Anbieten von Abhol-und Lieferdiensten ist den für den Publikumsverkehr geschlossenen Verkaufsstätten ausdrücklich erlaubt.Bestellungen können telefonisch, per Email oder über ein Online-Angebot aufgenommen werden. Die Waren können abgeholt oder geliefert werden.
[Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung) Stand: 16. Dezember 2020]