Keine „Bremer Lücke“ für Korbacher Frisöre

Wie der Weserkurier heute meldete, haben Bremer Friseure eine Lücke in der Corona-Verordnung entdeckt. Demnach sind Hausbesuche bei den Kunden möglich. Bremens Frisörbetriebe hoffen nun, ihre Umsatzeinbußen ein wenig mildern zu können. In Korbach ist jedoch diese Form der "körpernahen Dienstleistung" weiterhin nicht möglich.

Formulierungsproblem in Bremen

Die Bremer „Lücke“ begründet sich einer Formulierung, derzufolge Frisörbetriebe zwar schließen müssen, die Dienstleistung jedoch nicht explizit untersagt ist. Demnach sind in Bremen Haarschnitte außerhalb der Betriebsräume zulässig – also bei den Kunden zu Hause.

In Hessen ausdrücklich untersagt

Die Hessische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 23.Januar 2021 lässt diese Möglichkeit jedoch nicht zu.

In den Auslegungshinweisen zur hesssischen Betriebsbeschränkungsverordnung heißt es konkret: „Die untersagten körpernahen Dienstleistungen und solche der Körperpflege dürfen auch nicht bei der Kundschaft, beispielweise im Rahmen eines Hausbesuchs, oder in sonstiger Weise außerhalb der eigenen Geschäftsräume erbracht werden.“

Damit bleibt den Korbacher Frisörbetrieben ebenso wie ihren Kundinnen und Kunden nur die Hoffnung auf eine Lockerung der Beschränkungen. Damit ist jedoch vor dem 14. Februar 2021 nicht zu rechnen.