Drinnen wie draußen genießen

KORBACH. Waldeck-Frankenberg hat die nächste Stufe des hessischen Zwei-Stufen-Plans erreicht. Damit fällt der Landkreis der stabil niedrigen Inzidenz wegen nicht mehr unter die Bundesnotbremse und kann die coronabedingten Einschränkungen nach für nach lockern.

Das sind gute Nachrichten, vor allem für die Gastronomie. Alkohol darf zwar weiterhin nicht auf öffentlichen Plätzen konsumiert werden, in der Gastronomie aber schon. Ein Besuch der Außengastronomie ist auch ohne negativen Test möglich, ein aktueller Test wird aber empfohlen.

Innenräume der Gastronomie dürfen mit Negativ-Nachweis genutzt werden. Es gelten die Hygiene- und Abstandsregelungen sowie Sitzplatzpflicht. Darüber hinaus muss bis zur Einnahme des Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Innen sowie außen sind Daten zur Kontaktverfolgung erforderlich.

Clubs und Diskotheken dürfen als Bar oder Gastronomie öffnen, es gilt jedoch weiterhin Tanzverbot.

Zur Kontaktverfolgung bieten die meisten Einrichtungen die komfortable LUCA-App an. Wer sich die App schon geladen hat, kann über einen QR-Code einchecken. Auch die schriftliche Kontaktangabe ist möglich.