Ab Montag: Mehr Kunden pro Geschäft erlaubt

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Regelungen zu Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Lockerungen für Veranstaltungen und den Einzelhandel.

In den Geschäften des Korbacher Einzelhandels dürfen demnach ab Montag, dem 22. Juni 2020, wieder mehr Menschen gleichzeitig einkaufen. Die bisher geltende Beschränkung von 20 Quadratmetern pro Kunde wird auf zehn Quadratmeter reduziert. Das bedeutet, dass sich nun doppelt so viele Kunden gleichzeitig in den Geschäften aufhalten dürfen. Die allgemeinen Hygienevorschriften bleiben aber weiterhin bestehen.

Sonntagsöffnungen entfallen

Gleichzeitig gelten ab Montag auch wieder die allgemeinen Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes. Damit sind die bislang erlaubten Sonntagsöffnungen der Geschäfte hinfällig und dürften allenfalls im Rahmen der üblichen Veranstaltungsvorgaben genehmigt werden. Bis jedoch wieder verkaufsoffene Sonntage mit entsprechendem Rahmenprogramm stattfinden dürfen, wird wohl noch einige Zeit vergehen.

Mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen

Gute Nachrichten gibt es auch für Veranstalter: Statt der bislang erlaubten 100 Teilnehmer an Veranstaltungen, die keine besondere Genehmigung seitens der Behörden erfordern, dürften nun bis zu 250 Menschen an entsprechenden Events teilnehmen. Die derzeit geltenden Hygieneregeln bezüglich Masenpflicht und Mindestabstand müssen jedoch gewährleistet sein.

Die Regelungen in der Übersicht:

Die Teilnehmeranzahl für Veranstaltungen, die nicht von den Behörden besonders genehmigt und überwacht werden müssen, wird von 100 auf 250 erhöht.

In Läden, Geschäften, Supermärkten, Möbelhäusern wird die Quadratmeterzahl der Verkaufsfläche pro Kunde von 20 qm auf 10 qm abgesenkt. Es darf sich künftig also ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten. Damit können wieder mehr Personen gleichzeitig in die Geschäfte eingelassen werden. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern bleibt weiterhin bestehen.

Die pandemiebegründete generelle Möglichkeit, Geschäfte an Sonntagen von 13 -18 Uhr zu öffnen, entfällt. Es gelten wieder die allgemeinen Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes.