Weitere Einschränkungen ab Montag, 23. März 2020

Um die Coronainfektionen wirksam eindämmen zu können, haben Bund und Länder am Sonntag, dem 22. März, gemeinsam weitere Maßnahmen beschlossen.

Während die meisten Medien einen Geltungsbereich ab Montag nennen, heißt es seitens der hessischen Landesregierung, dass der genaue Zeitpunkt, ab wann das Kontaktverbot in Kraft tritt, noch festgelegt werden muss.

Voraussichtlich ab Montag, dem 23. März, gilt auch für Korbach:

1. Kontakte zu anderen Menschen meiden:
Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. Mindesabstand von 1,50 Meter
In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

3. Kontakt mit maximal einer anderen Person
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

4. Erlaubte Wege und Besorgungen
Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

5. Feiern in Gruppen bei Strafte verboten
Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

6. Restaurants schließen - Abholung und Lieferung erlaubt
Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

7. Weitere Dienstleistungsbereiche müssen schließen
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

8. Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Kunden
In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

9. Gültigkeit der Maßnahmen
Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.