Wie geht es in Hessen weiter?

Am morgigen Donnerstag kommt das Corona-Kabinett der hessischen Landesregierung zusammen, um über die weiteren Maßnahmen bezüglich einer Lockerung der aktuell noch geltenden Bestimmungen zu beraten. Welche Neuregelungen dann zu erwarten sind, darüber informierte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in einer Pressekonferenz.

Räumlich begrenzte Maßnahmen

Am wichtigsten ist dabei sicher der Umgang mit regionalen Besonderheiten in Hessen. Wenn, so Volker Bouffier, beispielsweise ein Landkreis in Südhessen plötzlich einen starken Anstieg bei den Neuinfektionen verzeichne, mache es wenig Sinn, das öffentliche Leben auch in nicht betroffenen nordhessischen Landkreisen durch landesweit einheitliche Maßnahmen stark zu belasten.

Maßnahmen wären dann erforderlich, wenn in einem Zeitraum von sieben Tagen seitens der örtlichen Gesundheitsbehörden mehr als 50 Neuinfektionen festgestellt werden. Nach einer Beurteilung der Situation gelte es dann geeigente, räumlich begrenzte Maßnahmen zu ergreifen.

Gastronomie und Hotels

Restaurants und Hotels, aber auch Campingplätze sollen laut Volker Bouffier noch im Mai wieder öffnen dürfen. Damit folgt die Landesregierung einer Empfehlung der Wirtschaftsministerkonferenz. Allerdings müsse dafür noch eine Vielzahl von Sachverhalten geregelt werden.

Kontaktbeschränkungen

Der Umgang mit den Kontaktbeschränkungen wurde und wird bundesweit noch sehr unterschiedlich gehandhabt. In Hessen wird es voraussichtlich zu einer Lockerung kommen. Derzufolge sollen dann Treffen zweier verschiedener Hausstände möglich werden. So könnten sich dann zwei Ehepare gemeinsam zum Essen in der wieder geöffneten Gastronomie treffen.

Freizeitsport und Schwimmbäder

Freizeitsport soll insbesondere im Außenbereich wieder möglich sein. Auch Fitnessstudios werden voraussichtlich noch im Mai unter Beachtung der allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen können.

Problematisch sieht Volker Bouffier die Situation bei den Schwimmbädern. Hier gibt es derzeit auch bundesweit noch sehr viele Unklarheiten darüber, wie Hygienekonzepte wirkungsvoll umgesetzt werden könnten. Mit einer zeitnahen Öffnung von Hallenbädern, Badeanstalten und vergleichbaren Einrichtungen ist demnach kaum zu rechnen.

Veranstaltungen

Am morgigen Donnerstag berät das Coronakabinett auch über den künftigen Umgang mit Großveranstaltungen. Diskutiert wird die Gestattung von Veranstaltungen mit bis zu 100 Besuchern. Entscheidend für eine Genehmigung ist aber in jedem Einzelfall das jeweils verfügbare Platzangebot sowie die Möglichkeit zur Umsetzung von erforderlichen Hygienekonzepten.

Problematsich sind weiterhin Großveranstaltungen wie Volksfeste. Bei einer Kirmes werde es beispielsweise sehr schwierig sein, Abstandsregeln und Hygienebestimmungen umzusetzen bzw. einzuhalten, fürchtet der hessische Ministerpräsident. Daher bleibt das Verbot von publikumsstarken Veranstaltungen bis voraussichtlich 31. August 2020 bestehen.

Regelmäßige Anpassungen erforderlich

Volker Bouffier wies noch einmal darauf hin, dass alle derzeitig geltenden Beschränkungen und Verordnungen nur bis zum 11. Mai Gültigkeit haben und dann automatisch enden. Deshalb muss nun eine Neuregelung erfolgen. Eine solche wird voraussichtlich bis zum 5. Juni gelten.